Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier können Sie die häufig gestellten Fragen des Compliance-Kanals von Uriach einsehen.

Auf welche Art von strafbaren Handlungen kann hingewiesen werden?

Auf sowohl im spanischen Strafgesetzbuch als auch in den gesetzlichen Regelungen anderer Länder, in denen Uriach tätig ist, festgelegte strafbare Handlungen, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter zum direkten oder indirekten Vorteil von Uriach ausgeübt werden. Dazu gehören: Vergehen im Zusammenhang mit der Entdeckung und Offenlegung von Geheimnissen, Korruption in der Geschäftspraxis, Vorteilsgewährung, Belästigung oder Angriffe auf die moralische Integrität, unter anderem.

Gibt es einen Ethikkodex, in dem zu meldende Handlungen zu prüfen sind?

Ja. Sie können den Ethikkodex hier einsehen.

Ich habe die Kennung verloren, um den Status meines Hinweises einzusehen. Was kann ich tun?

Leider kennt aus Sicherheitsgründen nur der Hinweisgeber die Kennung und das Passwort. Wenn Sie eines von beiden verlieren, können Sie die Bearbeitung Ihres Hinweises nicht verfolgen. Das bedeutet nicht, dass diese weiter durchgeführt wird, aber Sie selbst können die entsprechenden Fortschritte nicht verfolgen und auch keine zusätzlichen Informationen beisteuern, falls Uriach diese anfordert.

In diesem Fall ermutigen wir Sie dazu, einen neuen Hinweis zu übermitteln und das Vorgefallene zu schildern, damit Sie den Fall entsprechend verfolgen können.

Ist bei der Hinweisgabe die Anonymität gewährleistet?

Sie können beim Hinweisvorgang entscheiden, ob Sie Ihre personenbezogenen Daten angeben oder nicht. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie sich selbst um die Verfolgung im Hinweisgeberkanal kümmern, um den Bearbeitungsfortschritt und die Entscheidung Ihres Falls einzusehen.

Im Kanal werden Ihnen eine Kennung und ein Passwort zur Verfügung gestellt, um die Fortschritte bei der Hinweisbearbeitung zu verfolgen. Ungeachtet des Vorstehenden sollten Sie berücksichtigen, dass die Übermittlung eines anonymen Hinweises die Nachvollziehbarkeit und den erfolgreichen Ausgang der Ermittlungen erschweren kann. Falls das der Fall sein sollte, kündigen wir Ihnen hiermit an, dass wir Sie eventuell darum bitten könnten, uns Ihre Identität preiszugeben.

Kann ich auf eine arbeitsbezogene Situation hinweisen, wenn ich nicht zum Unternehmen gehöre?

Ja. Der Compliance-Kanal von Uriach ist darauf ausgelegt, dass verschiedene Akteure des betrieblichen Ökosystems dazu beitragen können, unzulässige Handlungen aufzudecken. Falls es sich um Reklamationen bezüglich der angebotenen Leistungen handelt, stehen Ihnen andere Kanäle zur Übermittlung dieser Beschwerden zur Verfügung.

Soll ich diesen Kanal in einer Notfallsituation benutzen?

Nein, dieser Kanal ist nicht dafür gedacht, Notfälle zu bearbeiten. Setzen Sie sich je nach Notfallart mit den Behörden oder den Notfalldiensten und bei weniger schweren, mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen Fällen mit Ihrem jeweiligen Vorgesetzten, der Personalabteilung oder der Abteilung für Recht und Compliance in Verbindung.

Wann bekommt man eine Antwort auf seinen Hinweis oder seine Anfrage? Innerhalb welchen Zeitraums wird darüber entschieden?

Innerhalb von fünf Tagen wird mitgeteilt, ob der Hinweis/die Anfrage angenommen wird. Der für die Ermittlungen benötigte Zeitraum kann höchstens sechs Monate dauern, falls die Komplexität des Falls dies erfordert.

Warum sollte man einen Hinweis geben?

Integrität, Verantwortlichkeit und Transparenz sind für Uriach grundlegende Werte. Als Mitarbeiter von Uriach sind wir verpflichtet, unseren Ethikkodex zu kennen und zu verstehen. Darüber hinaus gehört es zu unsere Verantwortung, jeglichen Verstoß gegen unseren Ethikkodex oder gegen andere Regelungen zu melden und somit zur ständigen Verbesserung von Uriach beizutragen.

Was ist der Compliance-Kanal von Uriach?

Es handelt sich um ein Kommunikationsmittel, dass Uriach allen Mitarbeitern des Unternehmens zur Verfügung stellt. Über dieses Mittel können Hinweise bezüglich der Anwendungsbereiche des Ethikkodexes oder jeglicher anderen einschlägigen internen oder externen Richtlinien und Vorschriften übermittelt werden.

Was passiert, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Inhalt eines Hinweises falsch ist?

Wichtig ist, in gutem Glauben zu handeln und dass Gründe vorliegen, die zu der Annahme führen, dass die gemeldeten Umstände wahr sind. Uriach erwartet nicht, dass der Hinweisgeber diesbezügliche Ermittlungen anstellt. Der Risiken- und Compliance-Ausschuss hat diese Aufgabe zu übernehmen. Falls aus den Ermittlungen hervorgehen sollte, dass es keinerlei Vergehen gegeben hat und dass der Hinweisgeber in gutem Glauben gehandelt hat, dann hat dieser keine Repressalien zu befürchten.

Wer führt die Bearbeitung der Hinweise durch?

Der Hinweis wird von der Vorsitzenden des Risiken- und Compliance-Ausschusses entgegengenommen und entsprechend beurteilt. Sie entscheidet, ob genügend Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Ethikkodex und damit auch gegen einschlägige Gesetze und/oder interne Vorschriften von Uriach vorliegen.

Falls der Hinweis berechtigt ist, wird der Risiken- und Compliance-Ausschuss benachrichtigt und es werden entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittlungen können outgesourct werden, falls das als nötig erachtet wird.

Die mit den Ermittlungen beauftragten Personen sind ebenfalls der Datenschutzrichtlinie und dem vertraulichen Umgang verpflichtet.

Falls die Vorsitzende oder Schriftführerin des Risiken- und Compliance-Ausschusses mit dem gegebenen Hinweis in Verbindung stehen sollten, würde die Verwaltung vom Vorstandssekretär übernommen werden.

Wer führt die Bearbeitung der Hinweise durch?

Der Hinweis wird von der Vorsitzenden des Risiken- und Compliance-Ausschusses entgegengenommen und entsprechend beurteilt. Sie entscheidet, ob genügend Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Ethikkodex und damit auch gegen einschlägige Gesetze und/oder interne Vorschriften von Uriach  vorliegen.

Falls der Hinweis berechtigt ist, wird der Risiken- und Compliance-Ausschuss benachrichtigt und es werden entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittlungen können outgesourct werden, falls das als nötig erachtet wird.

Die mit den Ermittlungen beauftragten Personen sind ebenfalls der Datenschutzrichtlinie und dem vertraulichen Umgang verpflichtet.

Falls die Vorsitzende oder Schriftführerin des Risiken- und Compliance-Ausschusses mit dem gegebenen Hinweis in Verbindung stehen sollten, würde die Verwaltung vom Vorstandssekretär übernommen werden.

Wer verwaltet den Hinweisgeberkanal?

Der Kanal wird von Fachleuten für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen der Uriach-Unternehmen verwaltet, die bei Bedarf von externen Experten unterstützt werden.

Wie werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?

In Erfüllung der gültigen Datenschutzbestimmung ist GRUPO J.URIACH, S.L. für die Verarbeitung, Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen Daten sämtlicher, von den Hinweisen und Anfragen betroffenen Personen verantwortlich. Sowohl das Unternehmen als auch beauftragte externe Fachleute erfüllen sämtliche benötigten technischen und organisatorischen Vorgaben, um die Sicherheit der Daten zu garantieren und deren Veränderung, Verlust und nicht zulässigen Zugang oder Verarbeitung zu verhindern. Die Plattform ist für die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, konkret des Artikels 24 GDPR (DSGVO) über Hinweisgeberkanäle, konzipiert.

Wo befindet sich die Plattform, über die der Kanal verwaltet wird?

Der Hinweisgeberkanal wird über eine externe Plattform betrieben, die mit den nötigen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet ist, um die Vertraulichkeit der gespeicherten Informationen zu schützen. Wir informieren Sie darüber, dass neben weiteren Maßnahmen Ihre Daten chiffriert werden, um sie bestmöglich gegen das Risiko eines möglichen Eindringens zu schützen. Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass sich die Server in Datenzentren auf europäischem Boden befinden und somit die europäischen Sicherheitsstandards gewährleistet sind.